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31.03.2022; 10:20 Uhr
Streit um Glyphosat-Gutachten beigelegt
BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesinstituts für Risikobewertung zurück

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesinstituts für Risikobewertung zurückgewiesen und damit den langjährigen Streit um die Veröffentlichung des sog. Glyphosat-Gutachtens beendet. Die Initiative fragdenstaat hat die Entscheidung veröffentlicht (I ZR 84/21).

Dadurch erwächst das Urteil des OLG Köln (ZUM-RD 2021, 493), nach dem die Veröffentlichung der Zusammenfassung des Gutachtens zu dem Pflanzenschutzmittel durch fragdenstaat nicht rechtswidrig war, in Rechtskraft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sah in der Veröffentlichung sein Urheberrecht verletzt. Kritiker sprachen in diesem Zusammenhang vom »Zensurheberrecht«.

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[IUM/th]

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