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21.03.2022; 13:35 Uhr
Erwähnung von Zeitung in Verfassungsschutzbericht
»Junge Welt« darf laut VG Berlin vorerst weiterhin in Bericht erwähnt werden

Die Tageszeitung Junge Welt darf vorerst weiterhin im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (VG 1 L 436/21).

Die Zeitung wendete sich in ihrem Eilantrag dagegen, dass sie in dem Bericht des BMI als linksextremistisch eingestuft wird. Dem folgte das VG Berlin jedoch nicht. Die Sache sei schon nicht eilbedürftig, da die Zeitung bereits in vergangenen Berichten Erwähnung fand, dies damals aber nicht beanstandet hatte.

Im Übrigen sei die Berichterstattung vom Bundesverfassungsschutzgesetz gestattet, da bezüglich der Jungen Welt hinreichende Anhaltspunkte insoweit vorlägen, als diese Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vornehme. Diese strebe insbesondere die »Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis« an, so das Gericht in seiner Pressemitteilung.

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