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08.03.2022; 17:25 Uhr
Sendeverbote für russische Staatsmedien im Fokus
»mabb« setzt Zwangsgeld fest; Interview mit Medienrechtler zu Informationsfreiheit in Kriegszeiten

Im Streit um die fehlende Rundfunkzulassung des russischen Staatssenders RT DE hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) am vergangenen Samstag nun ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 € gegen den Sender festgesetzt und diese Entscheidung auf ihrer Homepage bekanntgegeben. Dies war laut Pressemitteilung notwendig, da der Sender trotz Untersagungsverfügung seine Inhalte weiterverbreitet hatte. Sollte dies trotzdem weiterhin erfolgen, so wird ein ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 € verhängt.

Gleichzeitig äußert sich der Medienrechtler Tobias Keber in einem Interview mit dem Online-Portal LTO zum Umgang mit der Informationsfreiheit in Kriegszeiten, insbesondere in Bezug auf die Ereignisse rund um den Ukraine-Krieg. Dabei bewertet er die jüngsten Gesetzesänderungen zur Einschränkung der Pressefreiheit in Russland als eindeutigen Verstoß gegen die EMRK. Die Sanktionen der Europäischen Union betreffend russische Staatsmedien bewertet Keber aus einer völkerrechtlichen Perspektive zwar für richtig, da der sog. Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte die Verbreitung von Kriegspropaganda verbiete. Aus medienrechtlicher Perspektive sieht er die Verbote jedoch kritisch, da generelle Sendeverbote ein sehr weitgehender Eingriff in die Informationsfreiheit darstellten.

Die EU hatte vergangene Woche die Weiterverbreitung der beiden russischen Staatsmedien RT und Sputnik verboten (vgl. Meldung vom 2. März 2022).

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