Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur »Ehe für alle« nicht strafbar
Die polemische Äußerung eines Evolutionsbiologen zur »Ehe für alle« ist insgesamt als zulässige Meinungsäußerung zu sehen und daher nicht strafbar. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (2 Ss 164/21).
Der Angeklagte sprach im Kontext der durch den Bundestag 2017 beschlossenen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare u.a. von »asexuelle[n] Erotikvereinigungen«, ein mögliches Adoptionsrecht bezeichnete der ehemalige Hochschulprofessor als »Horror-Kinderschänder-Szenario«. Bereits das LG Kassel hatte ihn in der Vorinstanz freigesprochen.
Dem schloss sich nun auch das OLG Frankfurt a. M. an. Die Äußerungen seien unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes eine zulässige Meinungsäußerung. Im Übrigen seien unter Bezugnahme auf »lesbische Frauen« und »homosexuelle Männer« laut Pressemitteilung des Gerichts »eine unüberschaubare Gruppe angesprochen, sodass eine solche Äußerung nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen durchschl[age].«
Dokumente:
- Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 28. Februar 2022
- Meldung bei LTO vom 28. Februar 2022 zu den Hintergründen des Falls
Institutionen:
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