Vorwürfe gegen »Credit Suisse«
Im Zuge der Veröffentlichung von Rechercheergebnissen deutscher Medien zu angeblichen illegalen Geschäften des Schweizer Bankhauses Credit Suisse rückt auch ein Passus des Schweizer Bankgeheimnisses in den Fokus, der es Journalisten verbietet, Bankdaten zu verbreiten. Darüber berichtet u.a. beck aktuell.
Danach stehe laut Art. 47 des Gesetzes die Verbreitung von Bankdaten unter Strafe, auch wenn dies durch Journalisten geschehe. Dies sei mutmaßlich der Hintergrund, warum Schweizer Medien trotz Anfrage nicht an den Recherchen beteiligt waren. Die Sozialdemokraten in der Schweiz sprechen von einem »Maulkorb«-Gesetz und wollen dies nun in einem Vorstoß im Parlament abschaffen.
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6826:
https://www.urheberrecht.org/news/6826/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.