»Schmähkritik« von Böhmermann
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Satirikers Jan Böhmermann gegen die teilweise Untersagung seiner »Schmähkritik« nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2026/19). Darüber berichtet u.a. die Süddeutsche.
In dem Verfahren ging Böhmermann gegen eine abgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde vor, die dieser vor dem BGH eingelegt hatte (vgl. Meldung vom 10. Februar 2022). Laut Meldung der Süddeutschen wurde durch das BVerfG nun jedoch keine Begründung veröffentlicht, sondern lediglich ausgeführt, dass die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
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