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23.12.2021; 11:40 Uhr
BVerfG zu Äußerung über Naidoo
Verurteilung wegen Bezeichnung als Antisemiten aufgehoben

Zwei Entscheidungen, wonach der Sänger Xavier Naidoo nicht Antisemit genannt werden darf, sind nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar und daher aufzuheben. Das hat das BVerfG am gestrigen Tag entschieden (1 BvR 11/20, Veröffentlichung in der ZUM-RD folgt).

Die Beschwerdeführerin, eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung, bezeichnete den Mannheimer Sänger im Rahmen eines Fachvortrages unter Hinweis auf seine Songtexte als Antisemiten. Hiergegen erwirkte Naidoo vor Fachgerichten erfolgreich Unterlassung der entsprechenden Äußerungen.

Das BVerfG hat der hiergegen erhobenen Verfassungsbeschwerde nun stattgegeben, da die betreffenden Entscheidungen der Fachgerichte die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzen. Die Gerichte "verkennen im Ergebnis die Voraussetzungen einer verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Sinnermittlung, die vom Wortlaut der Äußerung ausgeht sowie Kontext und Begleitumstände berücksichtigt." Die Äußerung der Beschwerdeführerin könne dabei insbesondere nicht als mehrdeutige Äußerung gewertet werden.

Mit der Frage, inwieweit der Fall im Hinblick auf Naidoos Verhalten während der Corona-Krise von der Realität überholt wurde - die Entscheidungen der Instanzgerichte ergingen in den Jahren 2018 (LG Regensburg - 62 O 1925/17) bzw. 2019 (OLG Nürnberg ZUM-RD 2020, 274) - beschäftigt sich ein Beitrag auf LTO.

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