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29.12.2021; 14:17 Uhr
Verbot regionaler Werbung im Fernsehen
LG Stuttgart folgt Entscheidung des EuGH

Das LG Stuttgart hat den Sender ProSiebenSat.1 dazu verpflichtet, in Bayern regionale Werbung für eine österreichische Modefirma auszustrahlen und ist damit einer Entscheidung des EuGH gefolgt (20 O 43/19). Hierüber berichtet u.a. die Süddeutsche.

Die Senderkette hatte sich unter Hinweis auf das grundsätzliche Verbot regional ausgestrahlter Werbung (§ 8 Abs. 11 S. 1 MStV) geweigert, Werbung des Unternehmens allein in Bayern auszustrahlen. Auf Vorlage des Landgerichts hatte der EuGH im Frühjahr jedoch entschieden, dass ein entsprechendes Verbot unionsrechtswidrig sei (vgl. Meldung vom 4. Februar 2021).

Dieser Einschätzung hat sich nun laut Süddeutsche das LG Stuttgart angeschlossen und der Klage somit stattgegeben. Wolfgang Link, Vorstand von ProSiebenSat.1, zeigte sich gemäß der Online-Meldung erfreut über die gerichtliche Niederlage, da die Entscheidung künftig neue Potenziale hinsichtlich der Vermarktung böte.

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