mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.06.2005; 18:52 Uhr
VG Werbung legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Ziel ist es, gegen die »Behinderungs- und Monopolisierungsstrategien anderer europäischer Verwertungsgesellschaften« vorzugehen

Die VG Werbung + Musik mbH (VGWM) hat sich einer eigenen Pressemitteilung zufolge mit einer Rechtsbeschwerde an die EU-Kommission gewandt. Die Beschwerdeführer möchten damit den angeblichen »Behinderungs- und Monopolisierungsstrategien anderer europäischer Verwertungsgesellschaften« entgegentreten. Als Beispiel führt die VGWM die GEMA an, deren »Vertragsstrategien darauf abzielen, die Vertragsfreiheit der Wahrnehmungsberechtigten zu behindern. Weder die Kündigungsfristen, noch der Umstand, dass werk- und nutzungsbezogene Kündigungen ausgeschlossen sind, sind zeit- und wettbewerbsgerecht.«

Die GEMA berufe sich auf die Entscheidungen der EU-Kommission zu Beginn der 70er Jahre (GEMA I + GEMA II). Diese seien für die Arbeit »monopolistischer Verwertungsgesellschaften« strukturbestimmend. Doch sei die Lage aufgrund des technischen Fortschritts nun eine andere. Es könnten »individualisierte und nutzungsgerechte, vor allem werkbezogene Abrechnungen« getätigt werden. Die Digitalisierung eröffne effiziente Wege der Rechtewahrnehmung, ohne die grundsätzlichen Ziele des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes in Frage zu stellen.

Die am 25.3.2004 gegründete VGWM hat sich zum Gegenstand gemacht, »urheberrechtliche Nutzungsrechte im Bereich der Musik wahrzunehmen«, wobei sie Angaben auf der Homepage zufolge nicht nur auf Werbemusik beschränkt ist. Vielmehr erstrecke sich die Wahrnehmung auf die Rechte an all jenen Werken, »die mit Werbeaussagen unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen oder stehen können«. Dies hatte der Gesellschaft die Kritik der Musikverleger und Autoren eingebracht, die in dem Begriff Werbung ein »falsches Etikett« sahen. Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) hatte im Sommer 2004 in einer gemeinsam mit dem Komponisten- und dem Textdichterverband verfassten Erklärung die weitere Zusammenarbeit mit der GEMA angekündigt. Als bisher einzige Verwertungsgesellschaft im musikalischen Bereich sei sie als wirtschaftlicher Verein organisiert und biete durch ihren von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsrat eine demokratische Selbstverwaltung durch die Urheber und Rechtsinhaber. Diese demokratische Kontrolle und Mitgestaltung lasse die VG Werbung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung vermissen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2281:

https://www.urheberrecht.org/news/2281/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.