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06.10.2023; 18:03 Uhr
TV-Berichterstattung anlässlich der anstehenden Landtagswahlen
VG Mainz lehnt Eilantrag der Tierschutzpartei ab

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist zunächst nicht verpflichtet, im Zusammenhang mit den am Wochenende stattfindenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen über das Abschneiden von Parteien zu berichten, die weniger als drei Prozent der Stimmen erhalten werden. Dies entschied das VG Mainz im Eilverfahren (4 L 532/23.MZ), worüber u.a. LTO berichtet.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (kurz: Tierschutzpartei) hatte im Rahmen eines Eilverfahrens beantragt, das ZDF zu verpflichten, in der Nachberichterstattung der anstehenden Landtagswahlen auch die Ergebnisse solcher Parteien darzustellen, die zwischen einem und drei Prozent der Stimmen erreichen. Dies gebiete das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG iVm Art. 3 Abs. 1 GG).

Das VG Mainz lehnte den Antrag ab. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass das Sendungskonzept des ZDF keine Beeinträchtigung der Rechte der Tierschutzpartei erkennen lasse. Insbesondere sei die Begrenzung der Berichterstattung auf Parteien oberhalb der »Drei-Prozent-Schwelle« nachvollziehbar und angemessen. Denn unterhalb dieser Grenze könnten Prognosewerte mit den üblichen Methoden nicht sicher erhoben werden, sodass eine »zuverlässige Berichterstattung« nicht gewährleistet wäre.

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