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09.10.2023; 17:01 Uhr
TV-Berichterstattung anlässlich der Landtagswahlen
BVerfG lehnt Eilantrag ebenfalls ab

Mit Beschluss vom 8. Oktober 2023 hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) im Zusammenhang mit den Landtagswahlen des vergangenen Wochenendes abgelehnt (2 BvQ 189/23). Die Tierschutzpartei hatte beantragt, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) zu verpflichten, über das (vorläufige) Wahlergebnis aller Parteien zu berichten, die mindestens ein Prozent der Wähler:innenstimmen erhalten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Zuvor hatte schon das VG Mainz einen entsprechenden Antrag der Tierschutzpartei abgelehnt (4 L 532/23.MZ, vgl. vom 6. Oktober 2023).

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