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10.10.2023; 16:12 Uhr
Schulze verliert gegen Reichelt
LG Berlin lehnt Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Das LG Berlin hat einen Antrag der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich einer Äußerung von Julian Reichelt, Chefredakteur des Onlineportals Nius und früherer Chefredakteur der BILD Zeitung, abgelehnt (27 0 410/23). Darüber berichtet u.a. die FAZ.

Der Verfügungsantrag der Bundesministerin bezog sich auf die Aussage Reichelts »Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)«, die dieser auf dem Kurznachrichtendienst X im Zusammenhang mit einem Beitrag auf Nius über deutsche Entwicklungshilfezahlungen in Afghanistan veröffentlicht hatte. Schulze hatte sich im Verfahren auf ihren zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ehrschutz berufen. Das LG Berlin sah in der Aussage Reichelts jedoch nur eine im Kontext zu lesende überspitzte Kritik und damit eine zulässige Meinungsäußerung.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) prüft noch, ob gegen die Entscheidung des LG Berlin Beschwerde eingelegt werden soll.

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