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29.10.2008; 12:45 Uhr
Michael »Bully« Herbig unterliegt vor Gericht im Streit um Computerspiel »Bully«
LG München I: Namens- und Markenrechte stehen nicht entgegen
Der Comedy-Künstler Michael »Bully« Herbig hat erfolglos gegen die Veröffentlichung eines Computerspiels mit dem Titel »Bully - die Ehrenrunde« geklagt, mit dem er nicht in Verbindung gebracht werden wollte. Das Landgericht München I stellte in seinem Urteil vom 28. Oktober 2008 (Az.: 33 O 24030/07) fest, dass Herbig im Film- und Fernsehbereich unter seinem Künstlernamen »Bully«, der auch in seinem Pass eingetragen ist, durchaus bekannt sei und daraus einen gewissen Schutz dieses Namens ableiten könne. Allerdings werde das Wort »Bully« häufig auch in anderem Zusammenhang benutzt, z.B. als Bezeichnung für den Anstoß beim Eishockey oder den für den VW Transporter. Daher liege hier keine Verwechslungsgefahr vor, so dass Namens- oder Markenrechte des Künstlers durch den Titel des Computerspiels nicht verletzt seien. Auch sei das Spiel nicht, wie von Herbig geltend gemacht, brutal, sondern eher witzig und harmlos, so die Richter der 33. Zivilkammer. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3428: http://www.urheberrecht.org/news/3428/
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