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SYMPOSION

"Medienrecht 4.0" – Eine zeitgemäße Modernisierung des Rundfunkrechts?

Programm:

I. Einführung

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU)

II. AVMD-Richtlinie, der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der "Medienstaatsvertrag" – Angemessene Instrumente für die Regulierungsherausforderungen?
1. Die Perspektive der Länder

Melanie Hönig d'Orville, Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg

2. Die Perspektive der Wissenschaft

Prof. Dr. Matthias Cornils, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

3. Die Perspektive der Praxis

Prof. Dr. Albrecht Hesse, Bayerischer Rundfunk
Peter Weber, Zweites Deutsches Fernsehen
Daniela Beaujean, VAUNET Verband Privater Medien
Jan Kottmann, Google Deutschland
Dr. Philipp-Christian Thomale, Axel Springer SE
Dr. Anja Zimmer, Medienanstalt Berlin-Brandenburg

- Pause-

III. Probleme und Perspektiven der Novellierungen und Reformvorschläge – Ein notwendiger Blick ins Detail
1. Die Fortentwicklung der europäischen Regulierung – Zur Neufassung der AVMD-Richtlinie

Prof. Dr. Jörg Gundel, Universität Bayreuth

2. Der Medienstaatsvertrag – Neuer Wein in neuen Schläuchen?

Prof. Dr. Stephan Ory, Institut für Europäisches Medienrecht, Saarbrücken



Die Medienlandschaft hat sich im letzten Jahrzehnt ganz erheblich verändert. Der klassische lineare Rundfunk und die traditionellen Presseerzeugnisse verlieren an Reichweite, während der Zugang zu Online-Inhalten stetig zunimmt. Das bisherige Regulierungsregime ist maßgeblich in den (analogen) 1980er Jahren geprägt worden. Die Auswirkungen von Digitalisierung und Vernetzung führen es an seine Grenzen, nicht zuletzt weil es neue Anbieter und Angebote gibt und weil tradierte Anknüpfungspunkte sich grundlegend verlagern. Auf diese Veränderungen des zu regulierenden Sachbereichs muss ein techniksensitives Recht angemessen reagieren. Das Symposion am 9.11.2018 wird deshalb untersuchen, ob es ein entsprechend adäquates „Medienrecht 4.0“ gibt, das an die Stelle des klassischen Rundfunkrechts tritt. Unmittelbarer Anlass dazu sind die Novellierungen des rechtlichen Rahmens auf nationaler und europäischer Ebene und die Debatte um einen "Medienstaatsvertrag".
Kommission, Rat und Parlament haben sich im Trilogverfahren auf die Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) geeinigt. Die neue AVMD-Richtlinie soll den Weg für ein faires Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor ebenen. Deshalb werden erstmals auch Videoplattformen reguliert. Bei der Fernsehwerbung soll es dagegen mehr Flexibilität geben. Verstärkt wird der Schutz Minderjähriger und zugleich soll stärker gegen problematische Inhalte – etwa die „Aufstachelung zum Hass“ – in audiovisuellen Inhalten vorgegangen werden. Weiterhin soll die Neufassung europäische audiovisuelle Produktionen fördern und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen sicherstellen. Die von der Kommission ebenfalls angestrebte Stärkung des Herkunftslandprinzips bei Sendungen wurde vom Rat und Parlament dagegen weitgehend neutralisiert.
Im Juni 2018 haben sich die Ministerpräsidenten der deutschen Länder auf eine Reform des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Damit wollte man einerseits den öffentlich-rechtlichen Sendern die Möglichkeit erhalten, angesichts des veränderten Nutzerverhaltens ihre digitalen Angebote auszuweiten (insbesondere mit dem Wegfall der 7-Tage-Begrenzung) und andererseits galt es die davon tangierten Interessen der Verlage zu berücksichtigen. Unmittelbar darauf startete die Konsultation zum „Diskussionsentwurf zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre“ – dem „Medienstaatsvertrag“. Damit sollen Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale Teil der zu novellierenden klassischen Medienregulierung werden. Das würde das klassische Rundfunkrecht endgültig zu einem – modernen? – Medienrecht weiterentwickeln.
Das Symposion wird im ersten Panel aus wissenschaftlicher Sicht und der Perspektive der Praxis untersuchen, welcher Regulierungsrahmen für das – in bewusster Parallele gewählte – „Medienrecht 4.0“ passend ist. Im zweiten Panel werden anerkannte Experten auf ihrem Gebiet die beiden jüngsten Reformen bzw. Reformvorhaben eingehend analysieren.

Dazu laden wir Sie herzlich am 9.11.2018 um 10 Uhr ins Literaturhaus nach München ein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

 

Datum

09.11.2018

Zeit

10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Ort

Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.