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SYMPOSIUM

des Instituts für Urheber- und Medienrecht (IUM)


Aktuelle Rechtsfragen der deutschen und europäischen Filmförderung

(Vorläufiges) Programm:

Begrüßung und Einführung

Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington)

I. Bedeutung der Filmförderung für den europäischen Film

Martin Kanzler, Film Industry Analyst, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Straßburg

II. Nationaler Rechtsrahmen für die Filmförderung

Prof. Dr. Oliver Castendyk, Partner Kanzlei Brehm & von Moers; Direktor beim Forschungs- und Kompetenzzentrum Audiovisuelle Produktion der Hamburg Media School (FoKo), Berlin / Hamburg

III. Filmförderung im internationalen Vergleich

Christina Etteldorf, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken

IV. Filmförderung und das Europarecht

Dr. Anna Herold, Head of Unit, Audiovisual and Media Policy at European Commission, Brüssel

V. Herausforderungen der Filmförderung: Eine Praxisperspektive

Max Wiedemann, Produzent und Geschäftsführer Wiedemann & Berg Film, München

VI. Podiumsdiskussion: „Filmförderung quo vadis?“

 

 

Über die Veranstaltung:

Die Filmförderung ist noch immer und zunehmend essentieller Bestandteil der Bemühungen um den Erhalt und Ausbau europäischer und nationaler Filmproduktionen. Während in Deutschland die verfassungsrechtlichen Grundfragen der Filmförderung durch Bundesgesetz weitestgehend geklärt sind, ist die europarechtliche Dimension in den vergangenen Jahren in dem Mittelpunkt der juristischen Diskussion gerückt.

Zum einen geht es um die Frage der beihilferechtlichen Vereinbarkeit nationaler Filmfördersysteme. Zum anderen wirft aber die aktuell anstehende Umsetzung der revidierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste neue Fragen auf. Zu klären ist beispielsweise, wie neuere Akteure am Markt in die Filmförderung einzubinden sind. Deutschland hat hier mit der Einbeziehung von Video- on-Demand-Anbietern schon eine Vorreiterrolle eingenommen – die Richtlinie ermöglicht es nunmehr allen Mitgliedstaaten audiovisuelle Mediendienste in die Förderverpflichtung einzubeziehen und Verpflichtungen auch auf Anbieter auszudehnen, die aus dem Ausland “einstrahlen”. Vorgesehen werden können insofern beispielsweise Quotenregelungen mit Blick auf die Kataloge von Streaming- Anbietern, aber auch finanzielle Verpflichtungen, wie die Einbeziehung in Filmförderfonds und andere Abgabensysteme.

Darüber hinaus gerät aber auch die Territorialität als Kernmodell für die Filmfinanzierung zunehmend unter Druck – nicht nur in der Debatte um ein europäisches Urheberrecht, auch das EU- Wettbewerbsrecht setzt der Gewährung territorialer Exklusivität strenge Grenzen. Die Angemessenheit bestehender Filmfinanzierungssysteme, ist daher auch und gerade im Lichte der Herausforderungen der Digitalisierung kritisch zu hinterfragen.

Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Veranstaltung zunächst der status quo der Filmförderung auf nationaler wie europäischer Ebene dargestellt und mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch diskutiert werden, wobei Grundlage für die juristische Diskussion sowohl eine Darstellung der ökonomischen Dimension und Relevanz der Förderung für die Filmproduktion als auch ein Einblick in die Praxis eines Filmproduzenten sein soll. Darüber hinaus soll im Rahmen eines rechtspolitischen Panels insbesondere auch ein möglicher Reformbedarf identifiziert und diskutiert werden.

Das Europäische Parlament sowie europäische Verbände und nationale Behörden haben in den vergangenen Monaten umfassende Studien veröffentlicht, die es ermöglichen, auch einen rechtsvergleichenden Blick einzunehmen und zu sehen, wie andernorts die Filmfördersysteme rechtlich ausgestaltet sind, und ob diese ein taugliches Alternativmodell für Deutschland bzw. Europa bieten können.

Zudem hat das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) vor kurzem eine umfassende Studie zur Möglichkeit der Förderung von regionalen und lokalen Medieninhalten verfasst, die sich auch mit den Systemen der Filmförderung befasst. Das Institut für Urheber- und Medienrecht hat bereits in der Vergangenheit die Diskussion um die Filmförderung mit Veranstaltungen begleitet, sodass im Jahr 2019, insbesondere mit Blick auf die vorliegenden aktuellen Studien und Debatten, der richtige Zeitpunkt ist, um im Produktionsland Bayern und am Standort München die Thematik neu zu beleuchten.

Wir laden Sie dazu ganz herzlich am 28.6.2019 um 10 Uhr ins Literaturhaus nach München ein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

 

 

Datum

28.06.2019

Zeit

10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Ort

Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Die Veranstaltung ist kostenlos.