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Symposion des IUM in Kooperation mit dem EMR

KI-Nutzungen am Beispiel von Audio – Ein Blick in die Praxis

Programm:

I. Begrüßung und Einführung

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM, Präsident und Claussen-Simon-Stiftungsprofessor für Privatrecht und Responsive Rechtswissenschaft, Bucerius Law School, Hamburg

Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR

II. Grundlagen von KI-Modellen für Audio

Dr.-Ing. Christian Dittmar, Group Manager Spoken Language Processing – Audio and Media Technologies, Fraunhofer Institute for Integrated Circuits IIS, Erlangen

Hanna Lukashevich, Head of Semantic Music Technologies, Fraunhofer IDMT, Ilmenau

III. Anwendungsbeispiele aus der Praxis

Jott Lischka, Solution Architect – Product Lead AI, Radio Cloud NexCast GmbH, Garching

Simon Dreidoppel, Stellvertretender Programmchef SWR 3, Baden-Baden

Sven Thölen, CEO, RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG – K.I. Spot Creator, Hamburg

IV. Lizenzierung für KI-Audionutzungen von Werken

Dr. Kai Welp, Justiziar der GEMA, München

René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik, BVMI, Berlin

V. (Persönlichkeits-)Rechtliche Herausforderungen und Substitutionsgefahren der Stimmnutzung von KI-generierten Audioinhalten

Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin des IUM, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Universität Augsburg (Einführung)

Christoph Engel-Bunsas, LL.M., MBA, Avocat à la Cour au Barreau de Paris

Anna-Sophia Lumpe, Agentur Sprecherdatei (Berlin), Verband Deutscher Sprecher:innen e.V., Köln

VI. Reicht das geltende Recht oder brauchen wir Änderungen?

Axel Voss, Abgeordneter des Europäischen Parlaments, EVP-Fraktion, Brüssel

»Bei KI spielt die Musik« – dieser Satz könnte bald zum Leitmotiv einer ganzen Branche werden. Doch während die Technologie rasant voranschreitet, hinken die rechtlichen Antworten hinterher.
Generative KI greift inzwischen so stark in die Produktionsprozesse im Musikbereich ein, dass sie nicht nur Komposition und Klangdesign beeinflusst, sondern langfristig auch den Radiobereich massiv beeinflussen und umformen wird. Diese Entwicklung wirft Fragen auf, die das Urheberrecht herausfordern: Was bedeutet es für Künstlerinnen und Künstler, wenn Systeme maschinellen Lernens ihre Stimme, ihre individuell erarbeiteten Ausdrucksnuancen, oder ihren »Stil« reproduzieren? Wie können private und öffentlich-rechtliche Radiostationen rechtssicher und verantwortlich KI einsetzen, um ihr Hörerlebnis zu verbessern? Wie lizenziert man Musik und/oder die Stimme für das KI-Training und den KI-Output? Vor allem aber: Wie lassen sich neue Geschäftsmodelle mit dem Persönlichkeitsrecht der Kreativen vereinbaren – jener Menschen, deren Stimmen, Stile und künstlerische Identitäten der wertvolle Rohstoff sind? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des gemeinsamen Symposions von IUM und EMR am 6. März 2026.
Nachdem wir uns am IUM in der vorangegangenen Tagung der übergeordneten Frage gewidmet haben, wie (kollektive) Vergütungsmodelle für die Nutzung urheberrechtlicher Schutzgegenstände für KI-Geschäftsmodelle aussehen könnte, werden wir uns in diesem Symposion einem spezifischen Sektor zuwenden: dem Audiobereich. Wir beginnen mit dem Konkreten und werfen einen Blick auf Anwendungsbeispiele aus der Praxis: Wie lässt sich KI schon heute im Audiosektor nutzen – vom komponierten Song bis zum Werbespot für das lokale Radio? Welche Möglichkeiten eröffnen sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und welche Chancen bieten sich gerade kleineren Unternehmen, die bisher an den Kosten professioneller Audioproduktion scheiterten? Dafür richten wir den Blick auch auf die aktuelle Lizenzpraxis. Die Entscheidung des LG München I vom 11. November 2025 zu Musiktexten in Sprachmodellen hat die Debatte um die Parallelwertung von Kompositionen und Musikdarbietungen neu entfacht. Gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten wollen wir diskutieren, wie entsprechende Lizenzmodelle künftig aussehen könnten – Modelle, die sowohl den technologischen Realitäten als auch den berechtigten Interessen der Kreativen gerecht werden.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten werden wir die Frage in den Blick nehmen, welche Risiken und Gefahren in der KI-Audionutzung für die Kreativen liegen, deren Leistungen zunehmend substituiert werden könnten: Schützt insofern das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. die §§ 22 f. KUG analog? Oder greift sogar das Interpretenrecht?
Am Ende steht die große europäische Frage: Bildet das bestehende Regelwerk einen kohärenten Rahmen für die KI-Revolution im Audiobereich? Die KI-VO, die DSM-Richtlinie, das Projekt des digitalen Binnenmarktes – all diese Rechtsakte greifen ineinander, doch decken sie auch die rasanten Entwicklungen ab? Wir fragen: Sind alle Risiken bedacht, alle Chancen erkannt? Und trägt der geltende Rechtsrahmen zur digitalen europäischen Souveränität bei – oder steht er ihr im Weg?
Diskutieren Sie mit führenden Fachleuten über die Zukunft von Musik, Recht und Technologie. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen am 6. März 2026 im Literaturhaus München und laden Sie herzlich ein, dabei zu sein.

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

 

 

Datum

06.03.2026

Zeit

10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ort

Literaturhaus München

Salvatorplatz 1

80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich und bis 3.3.2026 möglich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.