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Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 28/1995

Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des
Rundfunkstaatsvertrages
(Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
und der Freistaat Thüringen
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1
Änderung des Rundfunkstaatsvertrages

§ 29 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages vom

31. August 1991, zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 2., 3., 4., 11., 24., 28. Februar/l. März 1994, wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefaßt:

"Mittel aus dem Anteil nach Satz 1 können bis zum 31, Dezember 2000 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber auch für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur terrestrischen Versorgung des gesamten Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken verwendet werden."

b) Es wird folgender Satz 3 angefügt:

"Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk können aus dem Anteil nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 1995 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.

Berlin, den 22. Juni 1995

Für das Land Baden-Württemberg
Erwin Teufel

Für den Freistaat Bayern
Dr. Edmund Stoiber

Für das Land Berlin
i.V. Kähne

Für das Land Brandenburg
Alwin Ziel

Für die Freie Hansestadt Bremen,
Klaus Wedemeier

Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Dr. Voscherau

Für das Land Hessen
Hans Eichel

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Berndt Seite

Für das Land Niedersachsen
Gerhard Schröder

Für das Land Nordrhein-Westfalen
Dr. h.c. Johannes Rau

Für das Land Rheinland-Pfalz
Kurt Beck

Für das Saarland
i. V. Christiane Krajewski

Für den Freistaat Sachsen
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Für das Land Sachsen-Anhalt
Dr. Reinhard Höppner,

Für das Land Schleswig-Holstein
Heide Simonis

Für den Freistaat Thüringen
Dr. Bernhard Voge1



Protokollerklärungen zum Staatsvertrag

Protokollerklärung des Saarlandes:

Das Saarland geht davon aus, daß der bisherige Finanzausgleich zwischen den

Landesrundfunkanstalten, an dem die Landesanstalt für das Rundfunkwesen Saarland gemäß § 4 Satz 3 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag mittelbar teilnimmt, unangetastet bleibt. Es erwartet, daß eine gleichgewichtigere finanzielle Ausstattung der Landesmedienanstalten in dem geplanten Staatsvertrag zu Fragen der Medienkonzentration und der Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten geregelt wird.

Protokollerklärung des Landes Schleswig-Holstein:

Schleswig-Holstein ist einverstanden, daß sein Vorschlag zur Förderung einer Stiftung Medientest in die weiteren Beratungen zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages einbezogen wird.

 

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