In § 30 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen, weil ihr Regelungsgehalt Gegenstand des neuen § 14a des Rundfunkstaatsvertrages ist.
In § 30 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen, weil ihr Regelungsgehalt Gegenstand des neuen § 14a des Rundfunkstaatsvertrages ist.