Urheberrechtsgesetz
Konsolidierte Fassung: Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Gesetzestext (Materialien)
BGBl. I, 2006, Nr. 52, Seiten 2587-2588
- Titelseite
- Teil 1 Urheberrecht
- Abschnitt 1 Allgemeines (§ 1)
- Abschnitt 2 Das Werk (§§ 2-6)
- Abschnitt 3 Der Urheber (§§ 7-10)
- Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts (§§ 11-27)
- Abschnitt 5 Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28-44)
- Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts (§§ 44a-63a)
- Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts (§§ 64-69)
- Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a-69g)
- Abschnitt 1 Allgemeines (§ 1)
- Teil 2 Verwandte Schutzrechte
- Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben (§§ 70, 71)
- Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder (§ 72)
- Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73-83)
- Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern (§§ 85, 86)
- Abschnitt 5 Schutz des Sendeunternehmens (§ 87)
- Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers (§§ 87a-87e)
- Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben (§§ 70, 71)
- Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme
- Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlußbestimmungen