Holtzbrinck beantragt Ministererlaubnis für Einstieg bei Berliner Verlag
Der Stuttgarter Holtzbrinck-Verlag will den vom Bundeskartellamt untersagten Einstieg beim Berliner Verlag durch eine Ministererlaubnis durchsetzen. Das Unternehmen teilte am 18.12.2002 mit, es habe beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Antrag angekündigt. Die Behörde habe entgegen anderslautenden Berichten zur angeblich ablehnenden Haltung von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) eine Prüfung zugesichert. Mit einer Entscheidung sei innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags zu rechnen. Der Holtzbrinck -Verlag zeigte sich zuversichtlich, dass die Ministererlaubnis erteilt würde. Der bereits im Unternehmensbesitz befindliche Berliner "Tagesspiegel" und die vom Berliner Verlag herausgegebene "Berliner Zeitung" könnten in dem "strukturell schwachen" Zeitungsmarkt der Bundeshauptstadt wirtschaftlich nur bei einer Zusammenarbeit im Verlagsbereich erhalten werden. Die redaktionelle Unabhängigkeit der beiden Zeitungen solle fortbestehen. Die damit verbundenen Vorteile für den Erhalt der Pressefreiheit in Berlin würden die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamts bei weitem überwiegen.
Das Bundeskartellamt hatte dem Stuttgarter Holtzbrinck-Verlag Mitte Oktober 2002 endgültig den Einstieg beim Berliner Verlag untersagt. Die Bonner Behörde begründete ihre Entscheidung damit, bei einer Übernahme unter anderem der "Berliner Zeitung" und des "Berliner Kuriers" durch Holtzbrinck sei eine beherrschende Stellung des Verlages auf dem Markt für regionale Abonnement-Tageszeitungen zu befürchten gewesen. Dem Verlag sei es auch nicht gelungen, diese Bedenken nach der Abmahnung des Bundeskartellamts vom Oktober 2002 auszuräumen. Angeboten habe Holtzbrinck lediglich, auf seine Tätigkeit auf dem Berliner Markt für Stadtillustrierte zu verzichten, wo der Verlag mit der "Tip" und der "Zitty" ebenfalls eine beherrschende Stellung erlangt hätte. "Das wettbewerbsrechtliche Problem auf dem Lesermarkt für regionale Abonnement-Tageszeitungen in Berlin wäre damit jedoch nicht gelöst worden", meinte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Holtzbrinck hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung angekündigt, einen Antrag auf eine Ministererlaubnis zu prüfen. Außerdem könnte der Verlag gegen das Verbot des Bundeskartellamts Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einlegen.
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