Bahn geht gerichtlich gegen Kritiker des neuen Preissystems vor
Die Deutsche Bahn AG (Deutsche Bahn) geht nun auch gerichtlich gegen Kritiker ihres Mitte Dezember 2002 eingeführten neuen Tarifsystems vor. Das Unternehmen teilte am 15.1.2003 mit, das Landgericht Hamburg (LG) habe bereits am 14.1.2003 auf Antrag der Deutschen Bahn eine einstweilige Verfügung gegen den Vorsitzenden des Fahrgastverbands "Pro Bahn", Karl-Peter Naumann, erlassen (Az. 324 0 12/03). Naumann war am 22.12.2002 in der "Bild am Sonntag" mit den Worten zitiert worden, jeder zweite Kunde der Deutschen Bahn zahle zu viel für sein Ticket. Der Verbandsvorsitzende hatte später behauptet, verkürzt wiedergegeben zu sein. Die von der Deutschen Bahn geforderte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung hatte Naumann aber verweigert. Nach der einstweiligen Verfügung des LG darf der Verbandsvorsitzende nach Darstellung der Deutschen Bahn die Behauptung nun bis auf weiteres nicht mehr wiederholen. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. "Pro Bahn" ist die Entscheidung nach eigener Darstellung bisher noch nicht zugestellt worden. Der Fahrgastverband kündigte aber bereits am 14.1.2003 an, gegebenenfalls gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. "Wir sind sicher, dass die Justiz der Meinungsfreiheit höheren Rang einräumt als den Interessen der Bahn", meinte Verbandssprecher Rainer Engel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). In einer Pressemitteilung vom 15.1.2003 kritisierte der Verband, die Deutsche Bahn wolle Kritiker "mundtot machen".
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