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27.01.2003; 16:39 Uhr
Brüssel legt Entwurf für neue Produktpiraterieverordnung vor
Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums soll "in Kürze" folgen

Nach dem Willen der Europäischen Kommission (Kommission) soll das Vorgehen der europäischen Zollbehörden beim Verdacht von Produktpiraterie weiter erleichtert werden. Das geht aus einem Entwurf einer neuen Produktpiraterieverordnung hervor, den die Kommission am 20.1.2003 in Brüssel vorlegte. Der Entwurf soll die geltende Fassung der Verordnung ablösen, die im Jahr 1994 verabschiedet wurde. Durch die Neufassung sollen Rechte an Sorten, geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden. Außerdem soll kleinen und mittleren Unternehmen durch einen Wegfall von Gebühren und Sicherheitsleistungen die Inanspruchnahme der Zollbehörden zur Rechtsdurchsetzung erleichtert werden. Falls der Verdacht auf einen groß angelegten Betrug besteht, sollen in Zukunft außerdem auch Produktfälschungen beschlagnahmt werden können, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden. Solche Gegenstände waren bisher vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen. Die Kommission teilte weiter mit, schon bald den angekündigte Entwurf einer Richtlinie zur Vereinheitlichung des Rechts zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (Durchsetzungs-RL) vorlegen zu wollen. Der Entwurf werde "in Kürze" folgen, erklärte der für Zollangelegenheiten zuständige Kommissar Frits Bolkestein.

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