VPRT weiter für Einschränkung des Rechts zur Privatkopie
Die Privatsender haben sich erneut für eine Einschränkung des sogenannten Rechts zur Privatkopie ausgesprochen. Bei Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie in deutsches Recht solle klargestellt werden, dass Vervielfältigungen zu privaten Zwecken nur bei Rechtmäßigkeit der verwendeten Vorlage gesetzlich erlaubt seien, forderte der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) am 24.1.2003. Außerdem solle es in Zukunft nicht mehr möglich sein, sich Privatkopien durch Dritte herstellen zu lassen. Das geltende Recht sei angesichts der flächendeckenden Verbreitung von Vervielfältigungsgeräten mittlerweile überholt, meinte der Verband. Einschränkungen fordern die Privatsender auch bei der Schrankenbestimmung zu Gunsten von Unterricht und Forschung. Erfasst werden solle die Veröffentlichung kleiner Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs. Einer gesetzlichen Regelung zur Durchsetzung der Schranken gegenüber technischen Schutzmaßnahmen der Rechtsinhaber bedarf es nach Auffassung des VPRT nicht. Statt dessen solle der Gesetzgeber "auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Rechtsinhabern und Schrankenbegünstigten" vertrauen, meinte der Verband.
Dokumente:
- Stellungnahme des VPRT v. 24.1.2003
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.11.2002 (BT-Drs. 15/38)
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) v. 22.5.2001, 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
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