Verein will für Entwickler freier Software treuhänderisch Rechte wahrnehmen
Ein gemeinnütziger Verein will treuhänderisch die Rechte der Entwickler von freier Software wahrnehmen und dadurch die Nutzung freier Computerprogramme auf eine verlässliche rechtliche Grundlage stellen. Die in Essen ansässige Free Software Foundation (FSF), die deutsche Tochter der US-amerikanischen Stiftung gleichen Namens, stellte am 5.2.2003 die erste Fassung eines "Fiduciary Licence Agreement" (FLA) vor, mit der Programmierer dem Verein entsprechende Rechte einräumen sollen. Nach Darstellung der FSF vermindert die Vereinbarung für Programmierer und Nutzer die rechtlichen Unsicherheiten, die mit der Nutzung freier Software verbunden seien. Die wachsende Anzahl kommerzieller oder öffentlich geförderter Projekte über die Entwicklung freier Software mache Lösungen erforderlich, die langfristig die Nutzung und Weiterentwicklung der Software über die Dauer einer befristeten Zusammenarbeit hinaus sicherstellten. Mit dem "FLA" biete die FSF eine entsprechende Lösung an, die es dem Verein ermögliche, freie Software im Auftrag des Urhebers gegen Missbrauch zu verteidigen, notfalls auch vor Gericht. Ein Muster der "treuhänderischen Lizenzvereinbarung" kann ab sofort im Internetangebot der FSF heruntergeladen werden.
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