Filmförderung und Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll trotz GATS möglich bleiben
Öffentliche Filmförderung, Unterstützung kultureller Einrichtungen und die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen auch nach Abschluss der Verhandlungen des General Agreement on Trade in Services (GATS) der Welthandelsorganisation (WTO) möglich bleiben. Das bekräftigten am 11.2.2003 in einer gemeinsamen Erklärung die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Christina Weiss, und der französische Minister für Kultur und Kommunikation, Jean-Jacques Aillagon. Die angestrebte Liberalisierung im Dienstleistungsbereich dürfe die historisch gewachsene Kulturlandschaft in Europa nicht gefährden, warnten die deutsche Staatsministerin und der französische Kulturminister. Die kultur- und medienpolitische Handlungsfreiheit der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten müsse auch in Zukunft erhalten bleiben. Mit Blick auf die Diskussionen im Europäischen Verfassungskonvent sprachen sich Weiss und Aillagon dafür aus, dass der "wesentliche Beitrag der Kultur für die Europäische Einigung" in dem Verfassungsentwurf ebenso seinen Niederschlag finden müsse wie die Notwendigkeit, die kulturelle Vielfalt "sowohl in Europa als auch darüber hinaus" zu schützen.
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