Nach Schadensersatzurteil möglicherweise auch Strafverfahren gegen Breuer
Nachdem das Landgericht München I (LG) vor wenigen Tagen festgestellt hat, dass die Deutsche Bank und ihr damaliger Vorstandsvorsitzender Rolf Breuer dem gescheiterten Münchener Medienunternehmer Leo Kirch wegen kreditschädigender Äußerungen zu Schadensersatz verpflichtet ist, droht Breuer nun möglicherweise auch ein Strafverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte am 20.2.2003, dass sie überprüfen werde, ob gegen den jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bank Anklage erhoben werden müsse. Eine entsprechende Strafanzeige Kirchs hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Oktober 2002 zu den Akten gelegt, ohne ein Ermittlungsverfahren gegen Breuer einzuleiten. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft, bei der Kirch gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt hatte, liegen mittlerweile zwei Rechtsgutachten zu einer möglichen Strafbarkeit Breuers vor. Darin würden dem Banker unter anderem üble Nachrede und Verstöße gegen das Aktiengesetz (AktG), das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Kreditwesengesetz (KWG) vorgeworfen. Auseinandersetzen will sich die Generalstaatsanwaltschaft außerdem mit dem neuen Urteil aus München, das möglicherweise nähere Rückschlüsse auf den für Kirch entstandenen Schaden zulasse. Die Prüfung wird wegen der umfangreichen Unterlagen allerdings wohl mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Breuer hatte sich am 4.2.2002 in einem Gespräch mit dem Fernsehsender "Bloomberg TV" als damaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank zur Frage geäußert, ob die Kreditwirtschaft die damals bereits angeschlagene Münchener Kirch-Gruppe weiter unterstützen werde. Breuer meinte dazu, das halte er "für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine wie Sie gesagt haben Stützung interessieren." Die Deutsche Bank war zum Zeitpunkt dieser Äußerungen mit mehr als 700 Millionen Euro Kreditvolumen einer der wichtigsten Gläubiger eines Hauptunternehmens der Kirch-Gruppe, der PrintBeteiligungs GmbH. Kirch hatte wegen dieser Äußerungen Breuer und die Deutsche Bank auf Schadensersatz verklagt und vom LG München I am 18.2.2003 in vollem Umfang Recht bekommen. Die Richter warfen Breuer vor, durch seine Äußerungen die Kreditwürdigkeit Kirchs öffentlich in Frage gestellt und dadurch gegen die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflicht der Deutschen Bank gegenüber dem Unternehmer verstoßen zu haben. In welchem Umfang die Deutsche Bank und Breuer Kirch tatsächlich Schadensersatz leisten müssen, müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Im Gespräch sind Beträge von mehreren Hundert Millionen Euro. Die Deutsche Bank wird gegen die Entscheidung vermutlich Berufung einlegen.
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