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28.02.2003; 17:10 Uhr
Holtzbrinck droht mit Einstellung des "Tagesspiegels"
Falls keine Ministererlaubnis für Einstieg bei Berliner Verlag erteilt wird

Die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck droht mit einer Einstellung des Berliner "Tagesspiegels", falls ihr keine Ministererlaubnis für den vom Bundeskartellamt untersagten Einstieg beim Berliner Verlag erteilt wird. "Wenn unser Modell nicht akzeptiert wird, sind für die Eigentümerfamilie von Holtzbrinck die Möglichkeiten erschöpft", erklärte der stellvertretende Verlagsgeschäftsführer Michael Grabner gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus". Die beiden Zeitungen könnten wirtschaftlich nur erhalten werden, wenn sie unter einem Dach hergestellt würden. "Wenn immer noch ein Stein in den Weg gelegt wird, ist Schluss", warnte Grabner. Einen Stellenabbau bei "Tagesspiegel" und "Berliner Zeitung" plant Holtzbrinck nach Darstellung Grabners auch für den Fall, dass Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Ministererlaubnis erteilt. Im Gespräch ist eine Entlassung von bis zu 100 Mitarbeitern. Redaktionelle Arbeitsplätze sollen dabei allerdings weitgehend erhalten bleiben.

Das Bundeskartellamt hatte den Stuttgartern Mitte Oktober 2002 endgültig den Einstieg beim Berliner Verlag untersagt. Die Bonner Behörde begründete ihre Entscheidung damit, bei einer Übernahme unter anderem der "Berliner Zeitung" und des "Berliner Kuriers" durch Holtzbrinck sei eine beherrschende Stellung des Verlages auf dem Markt für regionale Abonnement-Tageszeitungen zu befürchten gewesen. Dem Verlag sei es auch nicht gelungen, diese Bedenken nach der Abmahnung des Bundeskartellamts vom Oktober 2002 auszuräumen. Angeboten habe Holtzbrinck lediglich, auf seine Tätigkeit auf dem Berliner Markt für Stadtillustrierte zu verzichten, wo der Verlag mit der "Tip" und der "Zitty" ebenfalls eine beherrschende Stellung erlangt hätte. "Das wettbewerbsrechtliche Problem auf dem Lesermarkt für regionale Abonnement-Tageszeitungen in Berlin wäre damit jedoch nicht gelöst worden", meinte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Holtzbrinck hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung angekündigt, einen Antrag auf eine Ministererlaubnis zu prüfen. Außerdem könnte der Verlag gegen das Verbot des Bundeskartellamts Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einlegen.

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