Kartellrechtsklage wegen US-Streit um Chips zur Tarnung von Billigtoner
In den USA werden die Gerichte möglicherweise schon bald die Grenzen von Urheberrecht und Kartellrecht ausloten müssen. Das US-Unternehmen Static Control Components (SCC) erhob Ende Februar 2003 bei einem US-Bezirksgericht Kartellrechtsklage gegen den Druckerhersteller Lexmark. Lexmark hatte SCC kurz zuvor durch einstweilige Verfügung untersagen lassen, bestimmte Computerchips zu vertreiben, die von Billiganbietern in wiederbefüllte Tonerkartuschen eingebaut werden. Bei einem Einsetzen der Kartuschen in Lexmark-Drucker gaukelt der Chip dem Drucker vor, bei der billigen Recyclingware handele es sich um ein Originalteil von Lexmark. Nur dadurch ist der Drucker mit dem Billigtoner lauffähig. Der Druckerhersteller hatte sich darauf berufen, bei den Chips handele es sich um ein Mittel zur Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen urheberrechtlich geschützter Werke. Umgangen werde der Schutz der im Drucker fest eingebauten Software, darunter Programme zur Überwachung des Füllstands der Tonerkartusche und zum Papiereinzug und -transport. Nach dem Willen von Lexmark dürfe diese Software nur zur Verarbeitung von Originaltoner, nicht aber auch zur Verarbeitung von Billigtoner genutzt werden. SCC warf dem Druckerhersteller nun vor, er verstoße durch sein Vorgehen gegen das US-Kartellrecht, darunter den Sherman Act, den Lanham Act und das Recht des US-Bundesstaats North Carolina. Lexmark versuche durch die Klage in rechtswidriger Weise, den Markt für Tonerkartuschen zu monopolisieren.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1161:
https://www.urheberrecht.org/news/1161/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.