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06.03.2003; 17:11 Uhr
Sekte steckt hinter Werbung für vegetarisches Leben vor "Tagesschau"
Laut ARD hat Unternehmen von "Universelles Leben" Spot in Auftrag gegeben

Hinter der Aufsehen erregenden Werbung für vegetarisches Leben, die seit einigen Tagen unmittelbar vor der 20-Uhr-Ausgabe der "Tagesschau" auf der ARD ausgestrahlt wird, steckt eine Sekte. Eine Sprecherin der ARD-Werbetochter ARD Werbung Sales and Services bestätigte am 5.3.2003 gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, ein Unternehmen der Weltanschauungsgemeinschaft "Universelles Leben" habe die Werbung für das Internetangebot www.lebegesund.de in Auftrag gegeben. Aus Sicht der ARD spreche nichts gegen die Ausstrahlung. Die Werbung verstoße gegen keine rechtlichen Bestimmungen. Außerdem sei die Sekte in Deutschland nicht verboten. Allein die Zugehörigkeit des Unternehmens zu der Weltanschauungsgemeinschaft könne eine Ablehnung der Werbung nicht rechtfertigen.

Nach § 7 Abs. 8 S. 1 des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) ist Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art unzulässig. Das Verbot gilt für öffentliche Rundfunkanstalten wie für private Rundfunksender gleichermaßen. Die Regelung soll Vielfalt und Ausgewogenheit der Programme sicherstellen und gewährleisten, dass bei inhaltlichen Beiträgen journalistische Grundsätze eingehalten werden. Unberührt bleibt von der Bestimmung allerdings die Regelung des § 42 RfStV. Nach dieser Vorschrift können die evangelischen Kirchen, die katholische Kirche und die jüdischen Gemeinden von privaten Rundfunksendern verlangen, dass ihnen angemessene Sendezeit für religiöse Sendungen eingeräumt wird. Eine entsprechende Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten enthalten die Rundfunkgesetze der Länder.

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