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17.03.2003; 18:27 Uhr
CDU wirft Bundesregierung "falsche Weichenstellung" im Urheberrecht vor
Für Einschränkung des Rechts zur Privatkopie, gegen Schranke für Bildungseinrichtungen

Der Wirtschaftsrat der CDU hat der Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Urheberrechtsreform "falsche Weichenstellungen" vorgeworfen. Der Vorsitzende der Kommission "Innovation und Information" des Wirtschaftsrats, Joachim Dreyer, erklärte am 17.3.2003 in Berlin, der Gesetzentwurf trage den Unterschieden zwischen analoger und digitaler Werkverwertung "völlig unzureichend" Rechnung. Die wirtschaftlichen Folgen der neuen digitalen Vervielfältigungs- und Verbreitungsmöglichkeiten seien schon jetzt schwerwiegend. Verlags-, Musik- und Filmbranche litten zunehmend unter "digitalen Raubzügen". In Deutschland würden mittlerweile mehr Musikalben auf CD-ROM gebrannt als als Original verkauft. Dreyer sprach sich deshalb namens des Wirtschaftsrats für Beschränkungen des sogenannten "Rechts zur Privatkopie" aus. Digitale Vervielfältigungen zu privaten Zwecken sollten in Zukunft nur noch zulässig sein, wenn sie aus rechtmäßigen Quellen stammten. Kritik äußerte der CDU-Politiker an der geplanten Schrankenregelung zu Gunsten von öffentlichen Bildungseinrichtungen. Die Vorschrift könne ganze Verlage in ihrer Existenz gefährden, warnte Dreyer. Das bestehende Zitatrecht reiche für wissenschaftliche Anforderungen aus und solle nicht ausgeweitet werden.

Auch aus der deutschen Verlagswirtschaft waren vor kurzem mit Blick auf den geplanten neuen § 52 a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten laut geworden. Nach dieser Schrankenvorschrift sollen Schulen und Hochschulen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen bereits veröffentliche Werke öffentlich zugänglich machen dürfen, ohne dafür von den Verlagen entsprechende vertragliche Nutzungsrechte erwerben zu müssen. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese Ausnahme vom Urheberrechtsschutz neben einer Förderung neuer Lehr- und Lernformen erhebliche Einsparmöglichkeiten im Bildungsbereich. Die Schulbuch- und Wissenschaftsverlage befürchten durch die Regelung eine "Enteignung" ihrer Nutzungsrechte. Sie kritisieren, bei Inkrafttreten der Vorschrift werde es keine Bibliothek mehr für nötig halten, Zeitschriften in gedruckter Form zu bestellen oder für die elektronische Fassung Lizenzgebühren zu zahlen. Eine Vergütung über Verwertungsgesellschaften werde die Kosten der Verlage nicht annähernd decken. Wegen des heftigen Widerstands der Verlagswirtschaft wurde die abschließende Beratung der Urheberrechtsreform im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bereits mehrmals verschoben.

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