Zulässigkeit von Nachrichtensuchmaschinen weiter unklar
Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Nachrichtensuchmaschinen, die gezielt Nachrichtenquellen im Internet auswerten und nach bestimmten Merkmalen geordnete Verweisverzeichnisse erstellen, ist weiter unklar. Das Internetangebot newsclub.de teilte am 20.3.2003 mit, es habe seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I (LG) vom Februar 2003 am gleichen Tag zurückgezogen. Das Gericht hatte newsclub.de auf Antrag eines Verlages der Holtzbrinck-Verlagsgruppe verpflichtet, nicht mehr auf Zeitungsartikel in Internetangeboten des Verlages zu verweisen. Die Entscheidung des LG ist damit rechtskräftig. Der Betreiber der Nachrichtensuchmaschine, Christian Kohlschütter, erklärte gegenüber heise online, er könne es als Student nicht mit einem großen Verlagshaus aufnehmen. Das "Durchfechten einer Grundsatzentscheidung" müsse er den großen Suchmaschinen überlassen. Klarheit über die Zulässigkeit der Nachrichtensuchmaschinen wird damit vermutlich erst die noch ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Internetangebot paperboy.de bringen. paperboy.de war ebenfalls wegen Verweisen auf andere Nachrichtenquellen im Internet verklagt worden und hatte zuletzt vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) Recht bekommen. Die rechtliche Beurteilung von Nachrichtensuchmaschinen hat erhebliche Bedeutung für die Zulässigkeit von Suchmaschinen insgesamt.
newsclub.de wertet Nachrichten aus über 100 öffentlich zugänglichen Internetangeboten aus und erstellt daraus eine nach verschiedenen Rubriken gegliederte Nachrichtenübersicht. Bei Anklicken eines Verweises verlässt der Benutzer das Internetangebot von newsclub.de und wechselt in das Nachrichtenangebot, auf dessen Nachricht verwiesen wurde. Die Nachricht wird dort anschließend wie bei einem direkten Aufruf dargestellt, insbesondere einschließlich aller Werbeeinblendungen. Die bei Holtzbrinck erscheinende "Mainpost" war trotzdem der Auffassung, dass ein Verweisen in ihr Internetangebot rechtswidrig sei. Eine deshalb zunächst beim LG Berlin gestellter Antrag der "Mainpost" auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Kohlschütter blieb allerdings erfolglos. Die Zeitung verklagte den 23jährigen Studenten daraufhin in der Hauptsache vor dem LG München I. Die Münchener Richter hielten die Klage im Gegensatz zu ihren Berliner Kollegen für begründet. Ihrer Auffassung nach ergibt sich ein Unterlassungsanspruch aus einer Verletzung der Leistungsschutzrechte des Datenbankherstellers nach § 87b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Danach ist auch die wiederholte und systematische Nutzung eines nach Art oder Umfang unwesentlichen Teils einer Datenbank rechtswidrig, wenn die Nutzung einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderläuft oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigt.
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