Deutsche Vorstellungen zum Rundfunk sollen in Europäische Verfassung einfließen
Die deutschen Vorstellungen zu wichtigen rundfunkrechtlichen Grundentscheidungen werden aller Voraussicht nach in die Europäische Verfassung (Verfassung) einfliessen. Das hat der Vorsitzende des Europäischen Verfassungskonvents, Valéry Giscard d'Estaing, dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), zugesichert. Die von Beck für die Bundesländer verfassten medienpolitischen Vorstellungen würden in der Verfassung "in gebührender Weise berücksichtigt werden", schrieb Giscard d'Estaing an den SPD-Politiker. Beck nannte die Zusicherung in einer Stellungnahme "wertvoll und weitsichtig". Sie sichere die kulturelle Vielfalt in der Europäischen Union und Erhalt und Weiterentwicklung des deutschen Rundfunkwesens. Nicht durchsetzen konnte sich Beck allerdings offenbar mit seiner Forderung, das Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne inhaltliche Veränderung in den Verfassungsentwurf zu übernehmen. Giscard d'Estaing meinte zu diesem Vorschlag, das Protokoll sei von keiner Seite in Frage gestellt worden. Beck wertete allerdings auch das als Zeichen dafür, dass das Gebot der Achtung der nationalen sowie der kulturellen Identität der Mitgliedstaaten im Rundfunkwesen in der Verfassung verankert werden solle.
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