mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.04.2003; 11:42 Uhr
Medienwächter beanstanden Sendungen bei MTV, RTL, SAT.1 und Tele 5
Verstöße gegen Jugendschutz auch in Programmankündigungen und Werbesendungen

Die Landesmedienanstalten haben in ihrer letzten Sitzung nach altem Jugendschutzrecht Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen unter anderem bei den Sendern MTV, RTL, SAT.1 und Tele 5 beanstandet. Einige Entscheidungen der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) betrafen auch Programmankündigungen und Werbesendungen für Beiträge, für die bereits Sendezeitbeschränkungen ausgesprochen worden waren. So kreidete es die GSJP dem Sender MTV 2 an, im Dezember 2002 im Vorabendprogramm für einen "Freaky Friday" mit Sendungen der Serien "MTV Jackass" und "MTV Freak Show" geworben zu haben, die seit Juni 2002 erst ab 22 Uhr beziehungsweise 23 Uhr ausgestrahlt werden durften. Trotzdem sei in den entsprechenden Programmankündigungen mit Bewegtbildern auf diese Sendungen hingewiesen worden, was nicht zulässig gewesen sei. Kritik gefallen lassen mussten sich MTV und MTV 2 auch für die Werbung für die DVD "The Steve-O-Video", in der ebenfalls im Dezember 2002 zum Teil gefährliche Kunststücke und Mutproben gezeigt wurden. Die GSJP warnte, eine Nachahmung der gezeigten Verhaltensweisen könne zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen führen. Die Werbung vermittle dagegen den Eindruck von Spiel und Spaß und verharmlose die möglichen Gefahren. Ebenfalls beanstandet wurde die Ausstrahlung des Musikvideos zum Lied "Die Another Day" der Sängerin Madonna durch MTV und MTV 2. In dem Video zum Titellied des neuesten James-Bond-Filmes werden eine Reihe heftiger Kampfszenen und die Misshandlung und Hinrichtung der von der Sängerin verkörperten Frau auf einem elektrischen Stuhl gezeigt. Nach Auffassung der GSJP ist das Video geeignet, Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren zu beeinträchtigen, da für diese Altersgruppe eine Einordnung der drastischen Szenen in dem verwirrenden und rätselhaften Zusammenhang nicht möglich sei. Die Medienwächter sprachen sich deshalb dafür aus, das Video zukünftig erst ab 22 Uhr auszustrahlen. Weitere Beanstandungen der GSJP betrafen den Spielfilm "Fahr zur Hölle Schwester" und eine Sendung der Gerichtsshow "Das Jugendgericht" auf dem Sender RTL und zwei Ausgaben der Talkshow "Britt - Der Talk um Eins" des Senders SAT.1.

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