Breite Mehrheit für Kompromissvorschlag zur Urheberrechtsreform
Die Bahn ist frei für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (Bundestag) verabschiedete am 9.4.2003 mehrheitlich einen rot-grünen Kompromissvorschlag zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38). Für den Kompromissvorschlag stimmten die Abgeordneten von SPD, Grünen und "schweren Herzens" auch die der CDU/CSU. Gegen den Entwurf sprachen sich dagegen die Vertreter der FDP aus. Meinungsverschiedenheiten gab es im Rechtsausschuss vor allem um die umstrittene geplante neue Schrankenregelung zu Gunsten öffentlicher Bildungseinrichtungen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dem Bundestag eine Befristung der Regelung zu empfehlen. Die Vorschrift soll zunächst nur bis zum 31.12.2006 gelten. Anschließend soll überprüft werden, ob es in der Anwendung der Regelung zu Missbräuchen kommt. Für diesen Fall soll der Gesetzgeber unter Umständen auch schon vor Ablauf der Befristung eingreifen. Der Bundestag soll am 11.4.2003 in zweiter und dritter Lesung abschließend über die Urheberrechtsreform entscheiden.
Dokumente:
- Mitteilung des Bundestages v. 9.4.2003
- Formulierungshilfe der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen v. 14.3.2003 (Vorblatt, 15 S.)
- Formulierungshilfe der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen v. 14.3.2003 (Antrag, 30 S.)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.11.2002 (BT-Drs. 15/38)
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) v. 22.5.2001, 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
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