mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.04.2003; 19:19 Uhr
Bundesländer wollen interaktive Glücksspiele in elektronischen Medien verbieten
Staatsvertrag zum Lottowesen würde vor allem Sender wie Neun Live treffen

Die Bundesländer wollen interaktive Glücksspiele in Rundfunk, Internet und anderen elektronischen Medien verbieten. Von einem entsprechenden Entwurf der Innenminister der Länder für einen "Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland" berichtet am 17.4.2003 die "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Betroffen von dem Verbot wären nach Darstellung der Zeitung vor allem Fernsehsender, die bei Ratespielen und Gewinnsendungen gebührenpflichtige Sonderrufnummern einblenden. Besonders schwerwiegende Folgen hätte eine entsprechende Neuregelung für den Privatsender "Neun Live", der fast ausschließlich von den Anrufen seiner Zuschauer lebt. Der Sender hat im vergangenen Jahr mit 173 Millionen Telefonanrufen einen Gewinn von fast 15 Millionen Euro gemacht. Die bayerische Staatsregierung will sich nach dem Bericht der "SZ" in den laufenden Verhandlungen allerdings dafür einsetzen dass den betroffenen Unternehmen "nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen wird". Spiele mit geringem Einsatz dürften nicht unmöglich gemacht werden, zumindest nicht für kommerzielle Kanäle.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1243:

https://www.urheberrecht.org/news/1243/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.