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24.04.2003; 19:02 Uhr
Zeitschriftenhändler werfen Verlagen wegen Abonnement-Prämien unlauteren Wettbewerb vor
Verband beklagt "missbräuchliche Preisbindung" - Prämien bei Rabattierung zu berücksichtigen?

Der Zeitschrifteneinzelhandel wirft einer Reihe deutscher Verlage wegen derer Abonnementbedingungen unlauteren Wettbewerb vor. Das berichtet der Branchendienst "text intern" am 24.4.2003. Der Bundesverband der Lotto- und Totoverkaufsstellen Deutschlands (BLD), der Tausende deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenhändler vertritt, habe Unterlassungserklärungen unter anderem vom Bauer-Verlag ("Bravo", "TV Movie"), von Burda-Verlag ("Bunte", "Focus") und Springer-Verlag ("Hörzu", "Sport Bild") und der Verlagsgruppe Milchstraße ("max", "fit for fun") verlangt. Nach dem Bericht von "text intern" wirft der Verband den Verlagen einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) unter dem Gesichtspunkt der "missbräuchlichen Preisbindung" vor. Der Preisnachlass, den die Verlage beim Abschluss von Abonnements gewährten, liege bei Berücksichtigung des Werts der gleichzeitig überlassenen Prämien häufig mehr als 15 Prozent unter den gebundenen Ladenpreisen. Damit sei eine lauterkeitsrechtliche Grenze überschritten, die trotz des Wegfalls von Rabattgesetz (RabattG) und Zugabeverordnung (ZugabeVO) im Jahr 2001 beachtet werden müsse. Derart überhöhte Preisnachlässe führten zu Geschäftseinbrüchen im Einzelverkauf. Nach Auffassung der Verlage ist die Rechtslage nicht eindeutig. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kündigte an, mit der Erarbeitung von Wettbewerbsregeln für den Vertrieb abonnierbarer Publikumszeitschriften für Klarheit sorgen zu wollen. Für die Regeln soll eine Genehmigung beim Bundeskartellamt beantragt werden.

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