Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Billers Roman "Esra"
Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch hat im Streit um den Roman "Esra" des Schriftstellers Maxim Biller vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht München I (LG) bestätigte am 23.4.2003 eine einstweilige Verfügung, mit der es Mitte März 2003 die weitere Verbreitung des Buches untersagt hatte (Az. 9 O 3969/03). Beantragt hatten die einstweilige Verfügung zwei Betroffene, die sich in Figuren des Romans wiedererkannt hatten und sich durch "unangemessene Darstellung" in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Der umstrittene Roman beschreibt das Scheitern der Liebesbeziehung eines jungen Schriftstellers namens "Adam" zu einem Mädchen mit dem Namen "Esra". Dem Buch zu Grunde liegt unstrittig eine eineinhalbjährige Beziehung Billers mit einer Münchener Schauspielerin. Kiepenheuer & Witsch hatte sich gegenüber den Vorwürfen auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Kunst berufen. Biller habe für den Roman zwar wie viele Schriftsteller vor ihm auf Ereignisse aus dem wirklichen Leben zurückgegriffen. Trotzdem handele es sich bei dem Buch um ein "genuines Werk der literarischen Fantasie", das "keinerlei außerliterarischen Absichten" verfolge. Der "durchschnittliche Leser" könne die im Roman beschriebenen Personen nicht erkennen. Das LG kam nach mündlicher Verhandlung allerdings zum Schluss, dass Biller die Familienverhältnisse seiner Geliebten und die Örtlichkeiten des Geschehens für sein Buch "eins zu eins übernommen" habe, "bis hin zur Siamkatze". Die Romanheldin sei Filmpreisträgerin wie die ehemalige Geliebte Billers, deren Mutter wie in der Wirklichkeit Trägerin des so genannten "alternativen Nobelpreises" und in dritter Ehe verheiratet. Der Verlag kündigte an, gegen die Entscheidung des LG Berufung zum Oberlandesgericht München (OLG) einlegen zu wollen.
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