Auch Gewerkschaften weisen Vorwürfe der Privatsender wegen Rundfunkgebühren und Steuervorteilen für ARD und ZDF zurück
Nach dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) haben auch die Gewerkschaften Vorwürfe der Privatsender wegen angeblicher Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgewiesen. Der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, nannte die entsprechende Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) bei der Europäischen Kommission (Kommission) in Brüssel einen "massiven Angriff auf die bewährte deutsche Rundfunkordnung". Die Forderungen der Privatsender seien Teil einer Ausgrenzungsstrategie, die Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährde. Nach dem Willen des VPRT sollen der öffentliche Auftrag von ARD und ZDF klar geregelt, die Rundfunkgebühren gesenkt, Steuervorteile der öffentlich-rechtlichen Sender gestrichen und eine weitere Ausdehnung ihres Engagements in neuen elektronischen Medien wie dem Internet beschränkt werden. Werneke kritisierte, die Beschwerde des VPRT ignoriere die rechtlichen und politischen Fakten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe einen gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen und sei kein Wettbewerbsteilnehmer. Das hätten auch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in ihrer Erklärung zur kulturellen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgestellt.
Vor der Gewerkschaft hatte bereits das ZDF sein Unverständnis über die Forderungen des VPRT geäußert. ZDF-Intendant Markus Schächter sprach mit Blick auf die Beschwerde des VPRT in Brüssel von einem "Schlag ins Gesicht der deutschen Medienpolitik". Nach Auffassung von Schächter verkennen die Forderungen des Verbandes die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten. Über die Höhe der Rundfunkgebühren werde nicht in Brüssel, sondern in Deutschland entschieden. Die Bundesländer richteten sich dabei nach den Empfehlungen der Kommission zur Entwicklung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), deren Arbeit von den europäischen Wettbewerbshütern wiederholt als "vorbildlich" gelobt worden sei. Schächter wies auch die Behauptung zurück, ARD und ZDF kämen gegenüber den Privatsendern in den Genuss ungerechtfertigter Steuervorteile. Die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden nach Maßgabe einer angenommenen Umsatzrendite von 16 Prozent besteuert. In dieser Höhe werde kein privater Sender zur Kasse gebeten. Diese Regelung sei keine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten, sondern zu Gunsten der Privatsender. Was die Internetangebote von ARD und ZDF angehe, hielten sie sich in den gesetzlichen Grenzen. Auch in dieser Frage bestehe für eine Beschwerde kein Anlass.
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