Privatsender begrüßen Vorschlag für neues Hamburger Mediengesetz
Die Privatsender begrüßen den Vorschlag des Hamburger Senats für ein neues Mediengesetz in der Hansestadt. "Wir als Verband der elektronischen Medien kämpfen seit langem dafür, die Flut von Regulierungen und Einschränkungen in den Landesmediengesetzen abzubauen", erklärte der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, am 16.5.2003 anlässlich einer Anhörung in der Hamburger Bürgerschaft. Der vorgelegte Gesetzentwurf werde "eine Anpassung an ordnungspolitische Entwicklungen und an die veränderte Rundfunklandschaft" herbeiführen. Von den verfassungsrechtlichen Bedenken, die einige Kritiker des Gesetzesvorhabens vorgebracht hätten, solle sich die Bürgerschaft nicht schrecken lassen, meinte Doetz. Von Hamburg könne vielmehr ein "deutliches Signal" für die dringend notwendige Überprüfung und Anpassung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) an die Veränderung der Medienlandschaft ausgehen. Kritisch äußert sich der VPRT-Präsident allerdings zu der geplanten Regelung der Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen in Kabelanlagen. Der Verband forderte, der Bestand an Fernsehprogrammen in den Kabelnetzen müsse bewahrt bleiben. Die Entscheidung über die Belegung der analogen Kabelplätze solle wie bisher der Hamburgischen Landesmedienanstalt (HAM) überlassen bleiben.
Der Hamburger Senat hat am 29.4.2003 einen Gesetzentwurf für eine Neufassung seines Landesmediengesetzes beschlossen, mit der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Privatsender verbessert und die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der Veranstalter gestärkt werden sollen. Die in Hamburg regierende Koalition aus CDU, FDP und PRO will durch die Neuregelung nach eigener Darstellung "die nach heutiger Sicht nur noch schwer begreifliche Überregulierung im Privatrundfunk" beenden. Kernbestandteile der Reform sind ein erleichtertes Zulassungsverfahren für neue Veranstalter, Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands der HAM und ein Wechsel bei der Trägerschaft des so genannten "Offenen Kanals" in der Hansestadt. Er soll in Zukunft nicht mehr von der HAM, sondern in Art eines Ausbildungskanals von der Hamburg Media School (HMS) betrieben werden. Der Hamburger Senat erhofft sich davon eine wesentliche Verbesserung von Ausbildungsgängen im Medienbereich. Der Kanal soll aber weiter auch für Zwecke der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung privater Hörfunksender, einen bestimmten Teil ihrer Sendezeit für Wortprogramme zu nutzen, soll nach dem Willen des Senats ganz fallen. Falls dieser Vorschlag in der Hamburger Bürgerschaft eine Mehrheit finden sollte, wären in dem Stadtstaat in Zukunft auch reine Musiksender möglich. Das neue Hamburgische Mediengesetz könnte bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1283:
https://www.urheberrecht.org/news/1283/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.