Wissenschaftler passen Open Content Lizenzen an deutsches Recht an
Deutsche Wissenschaftler haben die aus dem angloamerikanischen Rechtskreis bekannten so genannten "Open Content" Lizenzen an deutsches Recht angepasst. Das Institut für Fragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) stellte am 2.6.2003 mehrere Musterlizenzverträge vor, die es im Auftrag des Universitätsverbunds MultiMedia Nordrhein-Westfalen (UVM) entwickelt hat. Die Vertragsmuster sollen das erfolgreiche Lizenzmodell der freien oder quellcodeoffenen Software auf andere Werkarten übertragen, beispielsweise auf Datenbanken, Texte und Bilder. Im Gegensatz zu den bisher bekannten deutschen Übersetzungen US-amerikanischer Lizenzmuster berücksichtigen die Lizenzverträge nach Darstellung von ifrOSS und UVM die Vorgaben des deutschen und europäischen Urheber- und Urhebervertragsrechts. Die rechtlichen Probleme, die bei der Nutzung der bisher bekannten Lizenzen aufträten, seien bei den neuen Vertragsmustern "so weit dies möglich war... ausgeräumt", teilten die beiden Institute mit. Die neuen Lizenzmuster können ab sofort unentgeltlich im Internetangebot des UVM heruntergeladen werden und dürfen unverändert vervielfältigt und verbreitet werden. Angeboten wird eine "Lizenz für freie Inhalte", eine "Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte" und eine "Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen". Um eine "Open Content" Lizenz handelt es sich nur bei der erstgenannten Lizenz.
Dokumente:
- Pressemitteilung von ifrOSS und UVM v. 2.6.2003
- Lizenz für freie Inhalte
- Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalten
- Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen
Institutionen:
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