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04.06.2003; 15:24 Uhr
US-Musikwirtschaft einigt sich mit nichtgewerblichen Webradios über Lizenzgebühren
Bildungseinrichtungen zahlen 250 US-Dollar, alle übrigen höchstens 500 US-Dollar jährlich

Die US-Musikwirtschaft hat sich mit nichtgewerblichen Webradios über Lizenzgebühren für das Senden von Musik über das Internet geeinigt. Nach der Vereinbarung, die seitens der Rechteinhaber durch die Recording Industry Association of America (RIAA) ausgehandelt wurde und rückwirkend für die Jahre 1998 bis 2004 gilt, zahlen Internetradios von Bildungseinrichtungen Nutzungsgebühren von 250 US-Dollar (etwa 213 Euro) jährlich. Für andere nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Webradios wird eine Jahresgebühr von höchstens 500 US-Dollar fällig. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich in diesem Fall nach dem Umfang, der Ausrichtung und der Reichweite des jeweiligen Angebots. Die vereinbarten Sätze liegen erheblich unter den Beträgen, die bisher im Gespräch gewesen waren. Die betroffenen Internetsender haben nun bis Ende Juni 2003 Zeit, sich der Vereinbarung anzuschließen. Falls sie das nicht tun, wird eine beim U.S. Copyright Office angesiedelte Schiedsstelle Lizenzgebühren festsetzen.

Das U.S. Copyright Office hat bereits im Dezember 2000 bekräftigt, dass Rundfunksender für die Übertragung ihres Programms im Internet zusätzliche Nutzungsgebühren zahlen müssen. Die Entscheidung wurde im August 2001 von einem US-Bundesgericht bestätigt. Hintergrund sind Regelungen des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998, der Webcastern gesetzliche Lizenzen für die Musikübertragung im Internet einräumt, die Sender aber zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben verpflichtet. Über die Höhe der Abgaben war bisher keine Einigung erzielt worden. Den Schiedsspruch einer Schiedsstelle vom Februar 2002 hatte das U.S. Copyright Office im Mai 2002 nach heftigen Protesten der Webradios aufgehoben und im Juni 2002 eigene Sätze festgelegt. Ein Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses vom Oktober 2002, der erhebliche Erleichterungen für kleinere Internetradios vorsah, scheiterte im selben Monat am Einspruch des US-Senats.

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