RIAA geht erneut gerichtlich gegen Streamcast vor
Der Entwickler der Internet-Tauschsoftware "Morpheus", Streamcast Networks Inc. (Streamcast), soll einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge erneut wegen Urheberrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Am 28. Mai reichte der US-Musik-Branchenverband RIAA in Nashville die Klage mit dem Vorwurf ein, das Unternehmen habe für ein von ihm geplantes Internet-Radio tausende Musik-CDs gekauft und diese urheberrechtswidrig auf Datenträger überspielt. Die Inbetriebnahme des Online-Radios steht allerdings noch aus. Michael Weiss, Chef von Streamcast, bezeichnete die Klage als gegenstandslos. Sie sei Teil der Taktik der RIAA, mit der diese die Aktivitäten seines Unternehmens stoppen wolle.
Ende April musste der Interessenverband vor einem US-Bezirksgericht eine gerichtliche Niederlage gegenüber Streamcast hinnehmen. Der Antrag der RIAA, die Schließung der von Streamcast hergestellten Internet-Tauschbörse "Morpheus" zu veranlassen, wurde abgelehnt. Hierbei wandte das Gericht erstmals das Videorecorder betreffende Betamax-Urteil auf Internet-Tauschsoftware an. Wie bei Videorecordern könne der Hersteller der Software nicht für die Handlungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden, da auch die Software für legale und illegale Anwendungen genutzt werden könne. Mangels eines zentralen Servers hätten die Entwickler der Tauschbörsen keinen Überblick darüber, was getauscht werde.
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