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06.06.2003; 14:52 Uhr
Auch EMI schließt sich Klage gegen Bertelsmann an
Wegen angeblicher Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörse Napster

Nach dem Medienkonzern Vivendi Universal hat sich nun auch das britische Musikunternehmen EMI einer Klage gegen die deutsche Bertelsmann Gruppe (Bertelsmann) wegen der angeblichen Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen durch die inzwischen geschlossene Musiktauschbörse Napster angeschlossen. Ein Sprecher von EMI teilte am 4.6.2003 mit, man habe Anfang der Woche Klage bei dem US-Bezirksgericht in New York eingereicht, wo seit Februar 2003 eine Sammelklage von etwa 160.000 Urhebern und Musikverlegern gegen Bertelsmann anhängig ist. Wie die übrigen Kläger wirft nun auch EMI dem deutschen Medienkonzern vor, durch Zurverfügungstellung von Krediten und Führungskräften Beihilfe zu umfangreichen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Das Unternehmen hätte die Rechtsverletzungen durch die Nutzer von Napster billigend in Kauf genommen, um bei einer späteren Übernahme der Tauschbörse Zugriff auf einen möglichst großen Kundenstamm zu bekommen. Ohne die Finanzspritzen aus Gütersloh hätte die Tauschbörse, die im Juni 2002 Konkurs anmelden musste, sehr viel früher ihren Betrieb einstellen müssen. Zum Vorwurf machen die Kläger es Bertelsmann vor allem, dass das Unternehmen seine Zahlungen nicht von der Abstellung von Urheberrechtsverletzungen abhängig gemacht habe. Die in New York anhängigen Forderungen belaufen sich auf 17 Milliarden US-Dollar. Bertelsmann hat mit Blick auf die Klage darauf hingewiesen, dass Napster nie Teil der Bertelsmann-Gruppe gewesen sei.

Napster war im Mai 1999 von dem damals 19jährigen Shawn Fanning im kalifornischen Redwood City gegründet worden. Vorübergehend nutzten weltweit mehr als 65 Millionen Teilnehmer Tauschbörse, über die kostenlos Musikdateien ausgetauscht werden konnten. Nach einer Klage der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen musste das Internetangebot allerdings bereits im Juni 2000 wieder schließen. Im folgenden Jahr durfte Napster seinen Betrieb wieder aufnehmen, musste aber einen Großteil der angebotenen Musikdateien sperren und Filter einsetzen, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Bereits im Oktober 2000 hatte sich die Bertelsmann-Gruppe an dem Unternehmen beteiligt. Die Gütersloher hofften, die große Bekanntheit des Internangebots beim Aufbau eines kostenpflichtigen Musikdienstes nutzen zu können. Kredite von rund 85 Millionen US-Dollar und die Entsendung des erfahrenen Bertelsmann-Managers Hilbers waren aber weitgehend erfolglos. Streitigkeiten im Napster-Aufsichtsrat verhinderten lange Zeit, dass Bertelsmann das Ruder des Unternehmens übernehmen konnte. Auch ein millionenschwerer außergerichtlicher Vergleich mit einem Teil der Rechtsinhabern im September 2001 brachte nicht den erhofften Durchbruch. Im September 2002 untersagte schließlich ein US-Konkursgericht wegen befürchteter Interessenkonflikte den Einstieg von Bertelsmann bei Napster.

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[IUM/jz]

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