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06.06.2003; 15:18 Uhr
Begründung des Bundesrats für Ablehnung der Urheberrechtsreform liegt vor
Streitpunkte private Normwerke, Privatkopie, Vergütungspflicht, Informationen zur Rechtewahrnehmung

Zwei Wochen nach der Ablehnung der Urheberrechtsreform im Bundesrat liegt nun im Wortlaut die Begründung der Länderkammer für ihren Widerstand gegen das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetzesvorhaben vor. Die Verwaltung des Bundestags veröffentlichte vor kurzem die entsprechende Unterrichtung des Bundesrats zum Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Die zweiseitige Drucksache vom 27.5.2003 kann ab sofort im Internet heruntergeladen werden (BT-Drs. 15/1066).

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 23.5.2003 mehrheitlich beschlossen, wegen der Urheberrechtsreform den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses waren Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat beim Urheberrechtsschutz privater Normwerke, beim so genannten Recht zur Privatkopie, der Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und beim Umfang des Schutzes der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen vor Entfernung und Veränderung.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38) am 11.4.2003 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 9.4.2003 (BT-Drs. 15/837) verabschiedet. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht. Kernbestandteile des Entwurfs sind die Einführung eines neuen Rechts der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Zugänglichmachung, die Überarbeitung einer Reihe von Schrankenbestimmungen und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Deutschland wäre der fünfte Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), der die EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzt.

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