Popstar Xavier Naidoo erwirkt vor Gericht Verkaufsstopp eigener CD
Die Verbreitung einer CD mit dem Titel »Seeing Is Believing«, auf der Xavier Naidoo verschiedene Titel interpretiert, ist dem Musikverlag Megaphon Music untersagt, bei dem sie am 26.5.2003 erschien. Das entschied das Hamburger Landgericht am 10.6.2003 zu Gunsten des Musikers nach einer Meldung der Nachrichtenagentur AP vom selben Tage. Im Falle hatte die damalige Produzentin Naidoos, Nicole Dürr, die deutschen Rechte des 1994 von ihr in den USA ohne Erfolg auf den Markt gebrachten Albums an Megaphon Music übertragen. Der Interpret hatte im Mai 2003 die Verbreitung durch einstweilige Verfügung gegen Strafe von 250.000 Euro verbieten lassen. Zu Recht, wie das LG nun entschied.
Laut einer Pressemitteilung von naidoo records sah der Künstler in der Veröffentlichung und Verbreitung der CD »Seeing Is Believing« seine Leistungsschutzrechte an den betroffenen Aufnahmen, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, seine Rechte am eigenen Bild sowie seine Rechte an der Urheberbezeichnung als verletzt an. »Wir sind in der Sache den Bewertungen Naidoos zum größten Teil gefolgt«, zitiert AP den mit dem Streit befassten Richter Volko Rachow. Die Entscheidung begründete das Gericht mit der fehlenden Zustimmung Naidoos zu der Rechteübertragung.
Der Mannheimer Soulsänger hatte 1993 einen Künstlerexklusivvertrag mit der Nicole Dürr GmbH unterzeichnet. 1996 trennte er sich im Streit von der Produzentin und wechselte zu 3P-Musik von Moses Pelham. Inzwischen bringt Xavier Naidoo seine Songs unter dem label xavier naidoo records GmbH auf den Markt.
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