Hamburger Bürgerschaft verabschiedet neues Hamburger Mediengesetz
Hamburg hält an seiner Absicht fest, die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der privaten Rundfunkveranstalter zu stärken. Die Hamburgische Bürgerschaft verabschiedete mit den Stimmen der Koalition aus CDU, FDP und PRO am 26.6.2003 einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats für eine Neufassung des Hamburger Landesmediengesetzes. Das Mediengesetz soll noch im Juni 2003 in Kraft treten.
Kernbestandteile der Reform sind ein erleichtertes Zulassungsverfahren für neue Veranstalter, Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands der Hamburger Anstalt für Neue Medien (HAM) und ein Wechsel bei der Trägerschaft des so genannten "Offenen Kanals" in der Hansestadt. Er soll in Zukunft nicht mehr von der HAM, sondern in Art eines Ausbildungskanals von der Hamburg Media School (HMS) betrieben werden. Der Kanal soll aber weiter auch für Zwecke der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung privater Hörfunksender, einen bestimmten Teil ihrer Sendezeit für Wortprogramme zu nutzen, soll nach dem Willen des Senats ganz fallen. Somit sind in dem Stadtstaat in Zukunft auch reine Musiksender möglich.
Die FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft sprach anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes in der Bürgerschaft von einer »bundesweiten Vorreiterrolle in der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für eine vielfältige Medienlandschaft, wo der Markt - die Mediennutzer - ein Stück weit mehr Regie führt«. Deregulierung, Flexibilisierung, Eigenverantwortung und Stärkung der Vielfalt durch den Markt seien die Leitlinien des neuen Mediengesetzes, mit dem die Mediennutzer, die privaten Rundfunksender und der Medienstandort Hamburg gestärkt würden. Mit dem Gesetz stelle die Hansestadt die »Weichen für eine moderne Medienlandschaft und gebe einen liberalen Anreiz zu einer generellen Debatte über das duale Rundfunksystem in Deutschland«, erklärte der medienpolitische Sprecher der Fraktion, Burkhardt Müller-Sönksen. Nach Auffassung des FDP-Politikers trügen die Neuregelungen zu einer Korrektur der Schieflage des Dualen Systems bei. Wirklich überlebensfähige Unternehmen entstünden nicht in einem überregulierten Markt, sondern unter echten Wettbewerbsbedingungen. Gleichzeitig äußerte sich Müller-Sönksen zu der Rolle der Hamburgischen Anstalt für neue Medien, deren Aufgaben auf das Notwendige reduziert würden ohne sie dabei handlungsunfähig zu machen. Sie habe weiterhin die notwendigen Instrumente, um gegen Missbrauch vorzugehen, eine ausreichende Finanzierung und sie sei nach wie vor ein gleichberechtigter Partner innerhalb der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten. Der nächste Schritt sei nun, gemeinsam mit allen Beteiligten den nächsten Schritt zur Digitalisierung und Ausweitung des Frequenzspektrums anzugehen, so Müller-Sönksen. Auch dazu stelle das neue Gesetz die Weichen.
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