Gerätehersteller begrüßen Novellierung des Urheberrechtsgesetzes und stellen weitere Forderungen
Die Gerätehersteller begrüßen die Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 2.7.2003, der der Bundestag am 3.7.2003 zugestimmt hat. Bernd Winnemöller, Verantwortlicher für Urheberrechtsfragen bei Hewlett-Packard (HP), sieht in der Novellierung »einen Schritt in die richtige Richtung«. So äußerte sich der Urheberrechtler in einem dpa-Gespräch. Er hoffe, dass mit der Novellierung des Gesetzes das Unrechtsbewusstsein gegen das Verbreiten illegaler Inhalte gestärkt werde. Eine kritische Stellung bezog Winnemöller hingegen zu dem Vergütungssystem der Urheber und forderte eine Erneuerung desselben. Die Pauschalabgabe auf Geräte solle durch ein individuelles Vergütungssystem ersetzt werden. »Bislang werden Pauschalbeträge auf bestimmte Geräte wie Kopierer, Scanner und CD-Brenner bezahlt und an die Verwertungsgesellschaften abgeführt. Diese Abgaben dienen der Entschädigung der Urheber, wenn deren Werke legal vervielfältigt werden«, erklärte Winnemöller. Die Verwertungsgesellschaften dagegen sehen in dem geforderten Wechsel zu einer individuellen Abrechnung von Nutzungshandlungen keine Alternative. Die entsprechenden Verfahren seien derzeit weder technisch noch rechtlich abgesichert und auch datenschutzrechtlich bedenklich.
Der Auffassung der Verwertungsgesellschaften, dass auch Drucker, PCs und Scanner potentielle Kopiergeräte darstellen und somit Urheberabgaben erfordern, begegnet Winnemöller mit Bedenken. Er appelliert an den Gesetzgeber klarzustellen, dass PCs keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte im Sinn des Urheberrechtsgesetzes seien. »Nicht jeder, der einen PC zum Arbeiten benutzt, kopiert ständig etwas«, zitiert die Nachrichtenagentur Winnemöller. Dies schmecke eher nach einer versteckten Steuer. Die durch die Abgaben verursachten Mehrkosten müssten zwangsweise auf die Kunden abgewälzt werden. Um dies zu verhindern plädiert Winnemöller dafür, neue Rahmenbedingungen für die legale Weitergabe von Inhalten zu schaffen. Das Vermarkten digitaler Inhalte werde populärer, darum müssten auch neue Geschäftsmodelle her.
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hatte Ende Januar 2003 entschieden, dass in Zukunft auf jeden in Deutschland verkauften Rechner eine Urheberrechtsabgabe von zwölf Euro erhoben werden soll. Bleibt es bei dem Schiedsspruch, können VG Wort und VG Bild-Kunst, die das Musterverfahren vor dem DPMA angestrengt hatten, jährlich mit Mehreinnahmen von etwa 70 Millionen Euro rechnen. Ob nach dem Schiedsspruch auch andere Verwertungsgesellschaften Ansprüche gegen die PC-Hersteller geltend machen werden, ist noch offen.
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