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09.07.2003; 09:56 Uhr
dmmv begrüßt neues Urheberrecht
Unrechtsbewusstsein der Verbraucher soll gestärkt werden

Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. begrüßt die Neuregelungen der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 2.7.2003, der der Bundestag am 3.7.2003 zugestimmt hat. Dies folgt aus einer Pressemeldung des Verbandes vom 7.7.2003. Nach dem angenommenen Vermittlungsvorschlag soll die Regelung zur Privatkopie dahingehend eingeschränkt werden, dass Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch nur zulässig sind, »soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird«.

»Die neue Regelung hat die Rechte der Urheber und Produzenten verbessert. Wir hoffen nun, dass das Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Verbraucher in puncto Verbreitung illegaler Inhalte geschärft wird«, zitiert der Bericht dmmv-Präsident Arndt Groth. Dr. Christian Dressel, Leiter des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik, drückte seine Zweifel hinsichtlich der Durchführung der neuen Regelung in der Praxis aus und erneuerte die Forderung des Verbandes nach der Gewährung eines rechtlichen Schutzes technischer Schutzvorkehrungen. Insgesamt zeigte er sich allerdings dem Bericht zu folge hinsichtlich der Fortführung des konstruktiven Dialogs mit den politischen Vertretern sehr zuversichtlich.

Im September 2002 hatte der dmmv, gestützt auf ein unabhängiges Gutachten zur Musik-, Video- und Datenpiraterie, das der dmmv und der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) in Auftrag gegeben hatten, die Beschränkung des so genannten »Rechts zur Privatkopie« auf die Nutzung rechtmäßiger Vorlagen gefordert. Zusätzlich sollten durch angemessene Auskunfts- und pauschalisierte Schadensersatzansprüche die Möglichkeiten des zivilrechtlichen Vorgehens gegen Raubkopierer verbessert werden. Außerdem setzte sich der Verband dafür ein, in Zukunft auch die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu privaten Zwecken unter Strafe zu stellen.

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