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11.07.2003; 10:46 Uhr
Bunte darf nicht über Fischers Begleitung berichten
Bei Zuwiderhandlung droht dem Blatt eine Strafe von 250.000 Euro

Die Illustrierte »Bunte« darf nicht in Wort und Bild über die neue Begleitung von Außenminister Joschka Fischer berichten. Das Landgericht Berlin (LG) erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung. Dies teilte der Anwalt der jungen Frau, Christian Schertz, am 9.7.2003 der dpa mit. Im Fall hatte die »Bunte« in der Ausgabe vom 3.7.2003 Bilder der Frau bei einem gemeinsamen Marktbesuch mit Fischer veröffentlicht und in dem Bericht den Vornamen genannt, den Nachnamen abgekürzt.

Nach Auffassung des Anwalts des Burda-Verlages, Prof. Robert Schweizer, sind die Bildpublikationen rechtmäßig. Ziff. 8 Satz 2 des Pressekodex bestimme: »Berührt ... das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden.« Grundsätzlich habe die Presse das Recht zur Berichterstattung über Prominente. Schweizer verwies auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 1989: »Fotos, die jemanden als Begleiterin einer absoluten Person der Zeitgeschichte wie den Außenminister zeigen, dürfen ohne Einwilligung verbreitet werden, falls nicht im Einzelfall berechtigte Interessen entgegenstehen« (NJW-RR 90, 1001). Berechtigte Interessen, die einer Veröffentlichung der Trödelmarktfotos des Vizekanzlers mit Begleiterin entgegenstehen könnten, könne er nicht erkennen, so Schweizer.

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[IUM/kr]

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