Pacific Bell geht gerichtlich gegen Verfügungen der RIAA vor
Der US-amerikanische Provider Pacific Bell Internet Services (PBIS) hat gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) aufgrund der im Rahmen ihrer Kampagne zur Identifizierung der Tauschbörsennutzer erlassenen einstweiligen Verfügungen Klage erhoben. Das geht aus einem Bericht der »Los Angeles Times« vom 31.7.2003 hervor. Als Klagegrund gab der Internet-Provider unter anderem das Vorliegen angeblicher Formfehler bei der Einreichung der einstweiligen Verfügungen an. Die Verfügungen seien zentral bei einem Gericht in Washington und nicht bei dem für PBIS zuständigen Gericht im Bundesstaat Columbia eingereicht worden. Weiter könnten die zur Identifizierung der verschiedenen Tauschbörsennutzer geforderten Daten nicht alle durch eine einzige einstweilige Verfügung gefordert werden. Auch sei PBIS nicht richtiger Adressat der Verfügung, da eine aktive Kontrolle über die Datenströme nicht ausgeübt werde. PBIS habe weder Einfluss auf den Inhalt noch auf den Zielort der übertragenen Daten.
Durch einstweilige Verfügungen wollte die RIAA Provider und Universitäten dazu anhalten, die Namen der Tauschbörsennutzer herauszugeben, um dann gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Diese Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1405:
https://www.urheberrecht.org/news/1405/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.